Anfrage stellen...

Eine Interessenten-Anfrage zu einem bestimmten Mietobjekt stellen:

Wir bieten Ihnen den Service, online und direkt ein Mietobjekt anzufragen. Dazu haben wir zu jeder unserer angebotenen Mietwohnungen ein 'Grunddatenblatt für eine Wohnraumvermietung' erstellt. Dieses Grunddatenblatt enthält alle Informationen zu dem dargestellten Mietobjekt, inklusive der Mietpreise.

Um Mißverständnisse auszuschließen, sind diese Datenblätter im geschützten *.pdf - Format verfügbar. Sie benötigen den Adobe® Acrobat Reader™ ab Version 5.0, um diese Dokumente öffnen zu können. Sie können dieses Programm kostenlos auf den Seiten von Adobe® Systems Deutschland herunterladen. Klicken Sie dazu auf den Link in der Infobox rechts und verfahren nach der Anleitung.

Die Interessenten-Anfrage ausführen:

Wenn Sie ein Mietobjekt anfragen möchten, so klicken Sie bitte auf den Link
» Anfrage..., welcher an jedem dargestellten Mietobjekt verfügbar ist.
Sie haben nun zwei Möglichkeiten:
1. Die Anfrage online am PC auszufüllen und automatisch per E-Mail an uns zu senden; oder
2. Die Anfrage auszudrucken und ausgefüllt per Fax an uns (0351-8481177) zu senden.

Erklärung zur Mietschuldenfreiheit...
Für jeden neuen Mietvertrag müssen wir dem Vermieter / Eigentümer des Mietobjektes eine verbindliche Erklärung zur Mietschuldenfreiheit aus vorangegangenen Mietvertragsverhältnissen des Mietinteressenten vorlegen.

Diese Erklärung ist spätestens zur Unterschrift des Mietvertrages fällig, da ohne diese kein Mietvertrag mit den Vermietern / Eigentümern zustandekommt. Gleichermaßen, wenn diese vom Vorvermieter als Negativ bestätigt wird.

Die Erklärung zur Mietschuldenfreiheit aus vorangegangenen Mietvertrgsverhältnissen des Mietinteressenten dient nicht dazu, den Mietinteressenten zu schikanieren oder bloßstellen zu wollen, sondern ausschließlich dazu, dass die Vermieter / Eigentümer der jeweiligen Objekte die Sicherheit erlangen, dass keine Forderungen aus vorangegangenen Mietverhältnissen den künftigen Mietvertrag, dessen Forderungen,  negativ beeinflussen können. 

Wir bieten Ihnen diese Erklärung zur Mietschuldenfreiheit aus vorangegangenen Mietvertragsverhältnissen online an.
Vertrauliche Selbstauskunft...
Die Selbstauskunft über die persönlichen Verhältnisse eines Mieters ist für einen Mietvertrag unerläßlich, da eine entsprechende Bonität zur Erfüllung des Mietvertrages, den Forderungen des Vermieters daraus, die Voraussetzung dafür ist, dass dieser zustandekommt.

Die Daten aus dieser Selbstauskunft sind ausschließlich für den Vermieter bestimmt und werden auch nur diesem zur Verfügung gestellt.
Wir versichern hiermit ausdrücklich, dass wir die Selbstauskunft, die Daten daraus, nicht an weitere Dritte oder Institutionen, als an den Vermieter weitergeben.

Sie können diese Selbstauskunft hier herunterladen.
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